MEHRWERT FÜR ALLE
Kleben der Bodenbeläge in Mietwohnungen
Für viele Haus- und Wohnungsbesitzer ist es selbstverständlich, neue Bodenbeläge beim Verlegen fest auf den Untergrund kleben zu lassen. Der Grund: Sie wollen möglichst lange an ihrem Fußboden Freude haben. In Mietwohnungen wird dagegen oft in kürzeren Zeiträumen gedacht. Oft stellt sich das als Fehler heraus, gibt es doch auch hier gute Argumente für geklebte Bodenbeläge. Und ebenso oft stellt sich heraus, dass Mieter und Vermieter bei diesem Thema am gleichen Strang ziehen.
Auf den ersten Blick liegen die Präferenzen aus Mietersicht bei einer schwimmenden Verlegung. Denn schwimmend verlegte Böden kann man beim Umzug in die neue Wohnung mitnehmen. Auf den zweiten Blick erweisen sich die Verhältnisse allerdings als komplizierter. Zum einen deshalb, weil in Deutschland 40 Prozent aller privaten Mietverhältnisse länger als zehn Jahre dauern, zum anderen ist der Fußboden laut Mietrecht Vermietersache. Und in dieser Konstellation müssen beide an einer hochwertigen Lösung interessiert sein, die ein vollflächiges Kleben der Bodenbeläge miteinschließt: Der Mieter, um in einer attraktiven Wohnung mit hohem Wohnkomfort zu leben, in der er nicht alle paar Jahre mit einer Reparatur oder sogar mit einem kompletten Wechsel des Bodenbelages rechnen muss. Der Vermieter, um das Schadensrisiko zu minimieren und die Rentabilität seiner Wohnung zu erhöhen. Die Rentabilität steigt mit hochwertigen Fußböden, weil Parkett, Teppich oder Vinyl nicht in kurzen Zyklen ausgetauscht werden muss. Parallel dazu steigt der Wohnungswert: Die Mietwohnung rückt möglicherweise in eine höhere Kategorie auf, so dass sich die Miete höher ansetzen lässt.
Wertigkeit und Langlebigkeit sind also für beide Parteien Argumente, die für ein festes Kleben des Bodenbelags auf den Untergrund sprechen. Denn geklebte Bodenbeläge sind robuster, strapazierfähiger und halten länger als schwimmend verlegte. Sie bilden auch bei hoher Beanspruchung keine Falten, Wellen, Beulen oder Risse, die – wie die Materialermüdung bei schwimmend verlegten Bodenbelägen – zu vorzeitigem Verschleiß führen. Für den Mieter eine Frage des Komforts, für den Vermieter auch eine Frage der Sicherheit, denn niemand kann vorhersagen, ob der freundliche Mieter pfleglich mit dem Boden umgehen wird.
Selbst wenn er es nicht tut: Strapazierte Böden lassen sich bei der vollflächigen Klebung erheblich besser reparieren als schwimmend verlegte. Gleich, ob man verschlissene Stellen bei Teppich, Vinyl etc. austauschen oder einen Holzboden nach längerem Gebrauch abschleifen will: Bei schwimmend verlegten Belägen wird beides problematisch: Im Fall von Teppich oder Vinyl lassen sich Fugen zwischen altem Belag und eingesetztem Ersatzstück kaum vermeiden, bei Holzböden sind Schäden durch die Schleifmaschine vorprogrammiert. Eine langfristige Nutzung, ob mit einem Mieter oder mehreren Mieterwechseln, ist deshalb nur mit einem geklebten Bodenbelag möglich – nicht nur eine Frage der Kosten, sondern auch der Nachhaltigkeit. Für einen Langzeitmieter außerdem ein Zugewinn an Komfort, da Reparaturen in der Regel weniger Aufwand verursachen als ein kompletter Fußbodenaustausch.
Da das Kleben eine auf Dauer angelegte Verlegemethode ist, verbieten sich Billigbeläge quasi von selbst. Stattdessen empfehlen sich wertige textile Beläge oder Böden aus Holz und Vinyl. Für einen Mieter, der nicht mit jedem Cent rechnet, ein gern gesehener Vorteil, erhöhen sich doch mit der Qualität der Bodenbeläge die Attraktivität seiner Wohnung und sein persönlicher Komfort. Letzteres übrigens auch in puncto Schallschutz: Die Trittschalldämmung steigt bei allen Belägen durch das Kleben um durchschnittlich 20 dB – für den Mieter ein fundamentaler Wohlfühlfaktor, für den Vermieter ein gutes Marketingargument.
Zu den Annehmlichkeiten des Klebens gehört für den Mieter außerdem die höhere Sicherheit in Feuchträumen. Professionell auf den Untergrund geklebt, überstehen wasserdichte Böden auch stehendes Wasser und lassen sich sogar in der Dusche verlegen. Wasserschlachten der Kinder im Bad oder die üblichen Unfälle in der Küche kann man also absolut gelassen angehen, ohne sich gleich Sorgen um Regressanasprüche zu machen. Und auch der Vermieter kann besser schlafen, weil das Risiko von Bauschäden, die durch Unachtsamkeit seiner Mieter entstehen, deutlich sinkt.
Bliebe noch das Thema Nebenkosten. Auch sie sinken durch das Kleben der Bodenbeläge, wenn es sich um eine moderne Mietwohnung mit Fußbodenheizung handelt. Hier profitieren die Bewohner von einem besseren Wärmedurchgang durch die Fußbodenschichten: Dank formschlüssigem Kontakt ohne Luftzwischenräume funktioniert die Übertragung der Heizungswärme sehr viel verlustärmer. Im Ergebnis sinken die Heizkosten, was die Nebenkosten senkt, die Wohnung behaglicher und in Zeiten unsicherer Energiepreise für Mieter deutlich attraktiver macht.
Fazit: Das vollflächige Kleben der Bodenbeläge auf den Untergrund bringt für alle Beteiligten Vorteile. Auch für Mieter, die sich selbst um die Bodenbeläge kümmern, erscheint es als durchaus sinnvoll. Dies umso mehr, als die Böden sogar den Umzug in die nächste Wohnung mitmachen können, wenn man sie mit Flächenklebebändern, Fixierungen oder Verlegeunterlagen befestigt. Damit bleibt man absolut flexibel, denn die temporären Befestigungen ermöglichen ein leichtes Abziehen und Wiederverwenden des Bodenbelags.
Eins bleibt aber auch bei dieser Art der Verlegung gültig: Das Kleben sollte immer ein Fachmann übernehmen, der professionell einschätzen kann, welche Besonderheiten für den jeweiligen Belag gelten und wie der Untergrund zu behandeln ist. Auch für die Beratung zu Klebern, Grundierungen und Spachtelmassen findet man hier den geeigneten Ansprechpartner. Entscheidet man sich für die richtigen Produkte, sind diese nicht nur frei von Lösungsmitteln. Gütesiegel wie der „Blaue Engel“ oder das Emicode-Siegel garantieren darüber hinaus auch geringe VOC-Emissionen und ein wohngesundes Raumklima. Für den Mieter ein Grund mehr, sich in seiner Wohnung rundum wohl zu fühlen, für den Vermieter eine weitere Wertsteigerung seines Mietobjekts.
Foto Beitrag: © Dariusz Jarzabek/Stockadobe/IBK
Foto Text: © Michail/Stockadobe/IBK