In der Mietwohnung Bodenbeläge kleben und fixieren
Endlich ist die neue Wohnung gefunden, doch der Teppich des Vormieters passt überhaupt gar nicht zum eigenen Designanspruch. Ein neuer Bodenbelag soll her – doch geht das so einfach als Mieter? Ja, denn zum Verlegen von Böden bedarf es keiner Genehmigung des Bauherrn – allerdings muss der Boden beim Auszug wieder in seinem Originalzustand übergeben werden. Wünschen Mieter also den Bodenbelag vollflächig fest zu kleben, ist dies mit dem Vermieter im Vorfeld abzustimmen. Alternativ bieten Klebebänder, Fixierungen und Unterlagen praxisgerechte Lösungen für eine solide Haftung.